Betriebliche Altersversorgung Braunschweig

Bau Dir mithilfe Deines Arbeitgebers eine geförderte Zusatzrente auf! Jedem Arbeitnehmer steht gesetzlich zu, Teile seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung für die Zeit der Rente anzulegen. Hol auch Du Dir Deine Zuschüsse ab.

Das Wichtigste über die betriebliche Altersversorgung

Die zweite Säule

Die betriebliche Altersversorgung bildet die zweite wichtige Säule Deiner flexiblen Altersvorsorge. Sie garantiert lebenslange Einnahmen, egal wie alt Du wirst.

Nachhaltig

Die Geldanlage in Deiner betrieblichen Altersversorgung macht einen Unterschied! Investiere nachhaltig nach EU Offenlegungsverordnung Art. 8 und Art. 9. Hier schaffst Du echten IMPACT.

Hohe Förderungen

Du sparst Steuern, Sozialabgaben und bekommst einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% auf Deine Entgeltumwandlung.

Ohne Gesundheitsprüfung

Die betriebliche Altersversorgung kann verschlossene Türen öffnen. Schließe einen BU-Schutz, Pflegeschutz oder Todesfallschutz mit ein. Dein Türöffner? Die Dienstobliegenheitserklärung.

Cash Boost zum Rentenstart

Die Renovierung Deiner Immobilie zahlen? Endlich die Reise um die Welt starten? Oder in neue Projekte investieren? Du kannst Deine betriebliche Altersversorgung zum Rentenbeginn komplett auszahlen und sofort nutzen.

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Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – oder auch Betriebsrente – baust Du Dir eine Zusatzrente über Deinen Arbeitgeber auf. Wenn der Arbeitgeber diese nicht als Leistung zusätzlich zum Gehalt anbietet, bleibt für Arbeitnehmer in der Regel die Möglichkeit der sogenannten Entgeltumwandlung. Das heißt, der Arbeitgeber leitet die Beiträge für die ​Altersvorsorge aus Deinem Bruttoverdienst an den ausgewählten Versorgungsträger weiter.

Steuern und Sozialabgaben werden aus dem verminderten Gehalt berechnet und abgeführt. Damit fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an! So unterstützt Dich der Staat bei Deiner flexiblen Altersvorsorge.

Zur Wahl stehen fünf verschiedene Durchführungswege:

Dein Arbeitgeber schließt eine Versicherung mit einer Gesellschaft ab, in der das
Bezugsrecht beim Arbeitnehmer und/oder dessen Hinterbliebenen im Todesfall liegt.
Dieser Vertrag ist in der Regel eine Altersvorsorge, kann aber auch
Zusatzversicherungen für Unfall, Tod oder Berufsunfähigkeit enthalten. Klassisch
handelt es sich um eine Rentenversicherung, aber auch eine Kapitalauszahlung oder
eine anteilige Auszahlung zum Renteneintritt sind möglich. Dies ist der flexibelste
und meistgewählte Durchführungsweg.
Eine Pensionskasse ist ein selbstständiges Versicherungsunternehmen. Deshalb ist die Durchführung ähnlich wie eine Direktversicherung. Der größte Unterschied liegt allerdings darin, dass die Pensionskasse rechtlich von anderen Zweigen der Versicherungsgesellschaft getrennt werden muss. Das bedeutet auch dass im Falle von wirtschaftlichen Problemen nicht auf die Gewinne anderer Zweige zurückgegriffen werden kann, um Verluste auszugleichen.
Bei der Direktzusage besteht nur ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, der Arbeitgeber muss die Leistungen also selbst erbringen. Dazu ist er auch sicherungspflichtig im Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der bei einer Insolvenz des Unternehmens die unverfallbaren Ansprüche und laufenden Renten aus der Versorgungszusage absichert. In der Praxis bedeutet diese Art der bAV ein erhöhtes Risiko für das Unternehmen und wird deshalb eher selten genutzt.
Die U-Kasse ist die älteste Variante der bAV in Deutschland, die Beiträge gelten als Sondervermögen des Arbeitgebers und werden von einem Drittunternehmen verwaltet. Die Versorgungsleistungen werden an den Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt, sie gewährt aber selbst keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Der Insolvenzfall des Arbeitgebers ist auch hier über PSVaG sicherungspflichtig.
Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung hast Du als Arbeitnehmer das Recht, eine Direktversicherung zu verlangen, sofern der Arbeitgeber nicht eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet.

Deine betriebliche Altersversorgung kann mehr als Du vielleicht denkst!

In erster Linie dient Dir Deine betriebliche Altersversorgung dazu, Deinen Lebensstandard im Alter zu sichern. Darüber hinaus sind folgende Absicherungen durch Deine betriebliche Altersvorsorge möglich:

Hast Du Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung?

Die Idee der betrieblichen Altersversorge zur Aufstockung der Rente ist älter als die sozialen Reformen Bismarcks. Aber ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung zumindest durch Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer erst seit dem 1. Januar 2002. Das heißt, Arbeitnehmern – auch geringfügig Beschäftigten (rentenversicherungspflichtig) – muss der Arbeitgeber die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung einräumen, um die Rente aufzubessern. Leider informieren nicht alle Arbeitgeber ihre Mitarbeiter gut über die Chancen der betrieblichen Altersversorgung. Ich nehme mir die Zeit das für Dich zu ändern.

Gibt es auch eine betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige und Unternehmer?

Zuallererst, es geht um die steuer- und sozialversicherungsrechtlich geförderte bAV. Freiberufler und Gewerbetreibende können für sich selbst keine betriebliche Altersversorgung (bAV) einrichten. Besteht aber ein festes, dauerhaftes Auftragsverhältnis, dann kann eine bAV im Einzelfall über den Auftraggeber eingerichtet werden. Auch Personengesellschafter können keine bAV erhalten.

Allerdings Inhaber einer Kapitalgesellschaft können über diese grundsätzlich eine bAV erhalten, wenn sie im Unternehmen mitarbeiten. Zum Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer. Für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände einer Kapitalgesellschaft ist die Einrichtung einer bAV sogar üblich. Ich zeige Dir im Coaching wie das geht.

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für mich?

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich (fast) immer, spätestens seit 2019! Denn für alle Verträge, die seitdem geschlossen werden, muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des Beitrags als Zuschuss leisten, wenn die Umwandlung über die versicherungsförmigen Durchführungswege erfolgt und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Denn Dank der Entgeltumwandlung spart das Unternehmen beim Arbeitgeberanteil die Sozialabgaben! Eine wunderbare Win-Win-Situation.

Auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen gehen nicht leer aus: Ab 2022 gelten diese Regeln für alle! Trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein, gewährt höhere Zuschüsse oder kann besondere Vertragskonditionen mit der Versicherung aushandeln, profitierst Du noch mehr!

Sonderfall – Du verdienst zu viel Geld

Wenn Dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegt, sparst Du mit der betrieblichen Altersversorgung keine Sozialabgaben mehr ein. Du profitierst von der Steuerersparnis, im Einzelfall vom freiwilligen Arbeitgeberzuschuss, vereinfachtem Zugang zum Versorgungswerk und besonderen Beitragskonditionen. Daher gilt es im Einzelfall, genau abzuwägen, ob die betriebliche Altersvorsorge oder vielleicht lieber eine private Rentenversicherung sinnvoller ist. Denn bei der privaten Rentenversicherung versteuerst Du später nur den Ertragsanteil. Ich nehme mir Zeit für Deinen individuellen Vergleich!

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge genau gefördert?

Je nach Durchführungsweg unterscheiden sich Deine Förderungen:

Der frühe Vogel bekommt den Zinseszins!

Zins und Zinseszins haben einen großen Effekt auf Deine betriebliche Altersversorgung. Daher gilt: Je länger das Kapital, das Du in die Rentenversicherung einzahlst, für Dich arbeitet, desto höher ist Dein Gewinn!

Aus diesem Grund empfehlen Experten, sich früh für eine betriebliche Altersversorgung zu entscheiden. So erreichst Du schon mit kleinen Beträgen viel für Deine finanzielle Freiheit. „Hat das alles noch Zeit“ sprich, steigst Du zu einem späteren Alter in die Altersvorsorge ein, ist die nötige Sparrate für die gleiche Zusatzrente deutlich höher!

Oft gestellte Fragen

Ja, Rentner, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind, müssen für die Betriebsrente Beiträge bezahlen. In der Krankenversicherung gibt es für Pflichtversicherte Rentner einen Freibetrag in Höhe von 164,50 Euro (Stand 2022). Übersteigt die betriebliche Altersvorsorge diesen Wert, so fallen nur auf den übersteigenden Anteil Krankenversicherungsbeiträge an.

Bist Du privat krankenversichert? Glück gehabt. Du bist hiervon nicht betroffen, da Dein Beitrag unabhängig vom Einkommen anfällt.

Arbeitgeberfinanzierte Versorgungen sind, spätestens nach drei Jahren und wenn Du mindestens 21 Jahre alt bist, unverfallbar. Sprich diese können Dir bei Ausscheiden nicht mehr entzogen werden. Entgeltumwandlungen sind per Gesetz sofort von Beginn an unverfallbar. Mit einer solchen unverfallbaren Versorgungsanwartschaft hast Du folgende Möglichkeiten:

  • Dein neuer Arbeitgeber übernimmt die Versorgung und führt sie fort.
  • Du führst die Versicherung selbst weiter (geht nicht bei Unterstützungskasse und Direktzusage als betriebliche Altersvorsoge).
  • Du stellst den Vertrag beitragsfrei und vom alten Arbeitgeber eine Anwartschaft auf die Leistung.
Diese Frage können wir in einem persönlichen Coaching klären.

Fragen und Wünsche?

Ich bin erreichbar!

Ich bin Dein Ansprechpartner. Für alles, was es aus finanzieller Sicht in Deinem Leben zu besprechen gibt, kannst Du Dich an mich wenden.

Zu erreichen bin ich unter: +49 176 10308976

Oder Du schreibst eine E-Mail an: marcel.boukoura@mlp.de

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