Gesetzliche Krankenversicherung Braunschweig

Als gesetzlich Krankenversicherter kennst Du das Problem: Deine Leistungen der Gesundheitsvorsorge werden regelmäßig weiter gekürzt und der Beitrag steigt. Aber wieso ist das in der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt so?  Schließe die Lücke! Ich erkläre Dir alles, was Du zur GKV wissen musst.

Das Wichtigste über die Gesetzliche Krankenversicherung:

Unsichere Leistungen

Gesetzlich Versicherte hängen bei den Leistungen für Ihre Behandlung von der aktuellen Politik ab. Mal so, mal so.

Demographischer Wandel

Die GKV arbeitet als Sozialversicherung im Umlagesystem ohne Kapitalrücklagen. Leben die Menschen immer länger, dann nehmen die Behandlungskosten zu. Junge und gesunde Menschen müssen dann ebenfalls mehr Beiträge einzahlen.

Wartezeiten

Im Notfall muss es schnell gehen! Aber gesetzlich Versicherte warten oft sehr lang auf einen Termin beim Spezialisten. Bei Augenärzten, Internisten und Urologen ist die Wartezeit am höchsten.

Wie funktioniert die Gesetzliche Krankenversicherung?

Die GKV arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip bzw. Umlageverfahren. Nach dem Solidaritätsgedanken hängt die Höhe des Beitrags von der individuellen Leistungsfähigkeit ab, d. h. Besserverdienende zahlen mehr als Versicherte mit geringem Einkommen. Durch das Umlageverfahren kommt es zu einer Umverteilung der eingezahlten Beiträge, die bis auf eine Mindestreserve direkt für die anfallenden Ausgaben verwendet werden.

In der GKV werden keine Rückstellungen für die Beiträge im Alter gebildet. Nach dem Grundsatz des Solidaritätsgedankens richtet sich die Höhe des Beitrags nach Deinem Einkommen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV.

Bei freiwilligen Mitgliedern der GKV wird zur Beitragsfestsetzung die komplette wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze in der GKV berücksichtigt. Das bedeutet, dass neben dem Einkommen auch alle sonstigen Einnahmen, wie z. B. aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge, bei der Berechnung des Beitrags einfließen! Vielen ist das gar nicht bewusst.

In der GKV wird zwischen zwei Beitragssätzen unterschieden: Den allgemeinen Beitragssatz bezahlen Angestellte mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie Rentner. Er liegt zur Zeit bei 14,6 Prozent (2023). Den reduzierten Beitragssatz bezahlen Mitglieder wie Selbständige oder Freiberufler ohne Anspruch auf Krankengeld. Er liegt zur Zeit bei 14,0 Prozent (2023).

Neben den Beitragsgeldern fließen auch Steuergelder in den Gesundheitsfonds, aus dem die Krankenkassen die Finanzmittel erhalten, die zur Versorgung ihrer Versicherten notwendig sind. Damit zahlen auch Privatversicherte einen Teil der Leistungen für gesetzlich Versicherte!

Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht auskommen, sind berechtigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser Zusatzbeitrag ist einkommensabhängig und der Beitragssatz ist nach oben nicht begrenzt.

Als Arbeitnehmer erhält Du von Deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu Deinem Krankenversicherungsbeitrag. Er beträgt 50 Prozent des GKV-Beitrags und wird vom Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung direkt an die Krankenkasse abgeführt. Dieser Zuschuss wird auch Privatversicherten gezahlt.

Du merkst, die GKV ist nicht einfach zu verstehen. Lass uns darüber reden und prüfen, wie Du Dir und Deiner Familie eine langfristig gute Krankenversicherungs-Strategie aufbaust.

Welche Leistungen umfasst die Gesetzliche Krankenversicherung?

Gesetzlich Versicherte sind auf den Leistungskatalog der GKV festgelegt. Dieser kann, wie in der Vergangenheit schon oft geschehen, vom Gesetzgeber jederzeit gekürzt werden. Eine Behandlung ist nur durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte möglich. Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker (=keine Ärzte) werden nicht übernommen. In vielen Bereichen (Arznei-, Heil- und Hilfsmittel) gibt es außerdem teilweise hohe Eigenbeteiligungen.

Ambulante und zahnärztliche Leistungen

Die Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes/Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung (Vorsorgeuntersuchungen) und Behandlung von Krankheiten ausreichend und zweckmäßig ist.

Zur ambulanten Behandlung zählen außerdem Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel. Von Deiner GKV werden nur Arzneimittel übernommen, die nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sind. Verbandmittel sind z. B. Mullbinden und Pflaster. Sie werden zur Behandlung von akuten Erkrankungen eingesetzt. Heilmittel sind Dienstleistungen und dienen der Heilung oder Besserung einer Krankheit. Es handelt sich beispielsweise um Massagen, medizinische Bäder oder Krankengymnastik. Zu den Hilfsmitteln zählen Gegenstände, die den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen, z. B. Seh- und Hörhilfen oder Körperersatzstücke.

Die zahnärztliche Leistung umfasst zusätzlich die Versorgung mit Zahnersatz und die kieferorthopädische Behandlung bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Viele Leistungen werden wie bereits erwähnt von der GKV nicht voll erstattet! Hier musst Du Zuzahlungen leisten.

Stationäre Leistungen

Ist das Behandlungsziel nicht durch ambulante ärztliche Behandlungen zu erreichen, hast Du Anspruch auf stationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus. Wählst Du ohne zwingenden Grund ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus, kann Dir Deine Krankenkasse dadurch anfallende Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegen.

Die Pflege im Krankenhaus erfolgt in der allgemeinen Pflegeklasse. Dies beinhaltet die Unterbringung im Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Egal wie kompetent dieser ist.

Krankengeld

Das Krankengeld dient Deiner Einkommenssicherung. Der Bezugszeitpunkt und die Höhe des Krankengelds sind gesetzlich geregelt. Die Leistung für ein und dieselbe Erkrankung ist dabei auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Wer länger krank oder berufsunfähig ist bekommt von der GKV nichts mehr.

Oft gestellte Fragen

Grundsätzlich hängt die Antwort von der Art der Vorerkrankung und der Auswahl Deines Wunsch PKV Tarifs ab. Ich helfe Dir dabei einen Überblick über Deinen Gesundheitszustand zu bekommen und welche Tarife für Deine Situation in Frage kommen.

Als angestellte mit Bruttoeinkommen > 66.600 €/Jahr kannst Du Dich entscheiden, ob Du PKV oder GKV versichert sein möchtest. Bei diesem Einkommen liegt der GKV Beitrag bei ca. 950 €/m inkl. Pflegepflichtversicherung. Als Privatversicherter hängt Dein Beitrag nur von Deiner Biometrie (Alter, Gesundheit) ab. Ein 40 jähriger gesunder Angestellter zahlt ca. 650 €/m inkl. Pflegepflichtversicherung. Im Coaching berechnen wir Deinen Beitrag genau!

Lass uns heute starten!

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft in einer bestimmten GKV ist ohne einen Statuswechsel 12 Monate. Du kannst Deine GKV zum Ende des übernächsten Monats ordentlich kündigen. Ohne den Nachweis einer Folgeversicherung ist die Kündigung schwebend unwirksam.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fest. Die Grundlage ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) niedergeschrieben. Lies hier einmal selbst zum Wirtschaftlichkeitsgebot.

12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot (sozialgesetzbuch-sgb.de)

Diese Frage können wir in einem persönlichen Coaching klären.

Fragen und Wünsche?

Ich bin erreichbar!

Ich bin Dein Ansprechpartner. Für alles, was es aus finanzieller Sicht in Deinem Leben zu besprechen gibt, kannst Du Dich an mich wenden.

Zu erreichen bin ich unter: +49 176 10308976

Oder Du schreibst eine E-Mail an: marcel.boukoura@mlp.de

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